Anfrage Überweisung


Um Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten zu können, bitten wir alle gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten zu jedem Termin und bei jeder Abholung Ihre Versichertenkarte mitzubringen. Vor allem zu Beginn eines neuen Quartals (1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober) ist das Einlesen der Versichertenkarte gesetzlich vorgeschrieben. Wir können sonst keine Rezepte, Überweisungen o.a. erstellen.

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.